
Reglement
A
TECHNIK
1.
Fahrzeuge
Zugelassen
sind alle Fahrzeuge im Maßstab 1:32 des Herstellers Fly mit der Karosserie des
Renault 5 Turbo.
2.
Chassis / Karosserie
Das Chassis und die Karosserie muß in
originalem Zustand sein. Außer Reparaturstellen. Die Schrauben dürfen
gelockert werden. Tuningschrauben sind erlaubt. In
den Radkästen der Karosserie dürfen nur die scharfen Gusskanten angeschliffen
werden (max. 1/10 mm). Ansonsten darf die Karosserie nicht geschliffen/gedremelt
werden, um sie zu erleichtern. Das Inlet muss komplett original vorhanden sein
und darf ebenfalls nicht erleichtert werden. Es müßen alle Scheiben vorhanden
sein. Das Tieferlegen der Karosserie durch Kürzen der Schraubenaufnahmen ist
verboten. Ein Kürzen der Lagerstützen ist untersagt. Es dürfen keine
aerodynamischen Veränderungen vorgenommen werden. Optische Änderungen
(Lackierung, Lichteinbau) sind erlaubt. Folgende Teile müssen nicht zwingend
vorhanden sein: Spoiler, Rückspiegel, Antennen, Scheibenwischer, Felgeneinsätze,
Scheinwerfer und Radkappen.
3. Magnete
Es
sind nur Serienmagnete erlaubt. Soll heißen: Die Magnete, welche beim Kauf des
Fahrzeuges mitgeliefert wurden. Die Position darf nicht geändert werden.
4. Felgen
Es
sind nur Original-Felgen erlaubt.
5. Reifen
Es
dürfen nur Originalreifen verwendet werden. Die Vorderreifen dürfen mit
Klarlack behandelt oder mit Sekundenkleber versiegelt werden. Die Verwendung von
O-Ringen auf den Vorderrädern ist verboten. Zur Reifenreinigung ist nur
Klebeband erlaubt. Die Hinerreifen dürfen geschliffen werden. Die Vorderreifen
dürfen insofern geschliffen werden, als diese sich noch drehen.
6. Räder
Die
Räder (vorne und hinten) dürfen seitlich nicht über die Karosserie
hinausragen.
7. Achsen
Es
sind nur Originalachsen, zugelassen.
8. Achslager
Die
serienmäßige Technik darf nicht verändert werden.
9. Übersetzung
Die
originale Übersetzung muss beibehalten werden. Hierfür dürfen nur originale
Ritzel und Zahnräder verbaut werden.
10.
Motor
Es
dürfen ausschließlich Originalmotoren verwendet werden. Die Motoren dürfen
nicht geöffnet werden. Die seriemäßige Technik darf nicht verändert werden
(z.B. Umbau von Sidewinder auf Inliner).
11.
Stromzuführung
Die
Kabel sind frei wählbar. Jegliche andere aktive und/oder passive
Elektronikbauteile (ausser die für eine eventuelle Beleuchtung) sind verboten.
12.
Leitkiel / Schleifer
Der
Leitkiel muss ein 1:32-Leitkiel sein. Ein Anschneiden oder Beschleifen des
Leitkiels um den Wagen tiefer zu legen, ist verboten. Der Leitkiel darf mit
Distanzscheiben unterlegt werden, um einen besseren Bahnkontakt zu erreichen.
Die Aufnahme des Leitkiels im Chassis (Auge) darf im Durchmesser dem Schaft des
Leitkiels angepasst werden. Schleifer sind freigestellt.
13.
Gewichte
Das
Fahrzeug darf nicht mit Blei ausgetrimmt werden.
14.
Schmiermittel
Alle benutzten
Schmiermittel müssen so dosiert werden, dass sie nicht aus dem Fahrzeug
austreten und die Bahn verschmutzen.
15.
Beleuchtung
Beleuchtung
ist erlaubt.
16.
Andere Änderungen
Alle
Änderungen die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind und nicht dem Original
entsprechen, bedürfen vor Rennbeginn der Genehmigung der technischen
Kommission.
17.
Prüfung der Fahrzeuge
Vor
dem Rennen werden alle Fahrzeuge auf Magnete, Motor- und Felgen-kompatibilität,
herausstehende Räder und übermässig viel Schmiermittel kontrolliert. Nach dem
Rennen werden die 3 Erstplatzierten und 1 zufällig ausgewähltes Fahrzeuge geöffnet
und einer genauen Kontrolle unterzogen. Die geöffneten Fahrzeuge können nach
abgeschlossener Kontrolle von allen Rennteilnehmern angeschaut werden. Die
Rennkommission behält sich vor, verboten manipulierte Fahrzeuge aus der
Rennwertung auszuschliessen oder durch Punkteabzug zu bestrafen.
18.
Andere Änderungen
Alle
Änderungen die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind und nicht dem Original
entsprechen, bedürfen vor Rennbeginn der Genehmigung der technischen
Kommission.
B
RENNMODUS
1. Cup
Es
werden über die Saison 7 Einzelläufe gefahren. Aus allen Läufen wird der
Cupsieger ermittelt. Es muss der gesamte Cup mit der gleichen Autolackierung
absolviert werden. Sollte bei einem Lauf das Auto zerstört werden, so ist beim
nächsten Lauf ein neues Auto nur mit der gleichen Lackierung zugelassen.
2. Training
Vor
jedem Lauf darf eine Stunde trainiert werden.
3. Modus Einzellauf
Jeder
Lauf besteht aus maximal 6 Teilrennen zu je 4 Minuten ohne einstellen. Sollte
sich nur mehr ein Fahrzeug auf der Bahn befinden ist dieses verpflichtet die
Distanz zu absolvieren. Zwischen jedem Rennen kann eine Pause von 10 Minuten
sein. In dieser Pause darf repariert werden. Sollte das Auto irreparabel sein,
darf kein Ersatzauto antreten. Nach jedem Rennlauf wechseln die Fahrer die Spur.
4. Wertung Einzelrennen
Die
Rundenanzahl aus den Teilrennen ergibt den Sieger eines Laufs. Dabei werden
folgende Punkte für eine Platzierung eines Laufs vergeben:
1.Platz:
6Punkte
2.Platz:
5Punkte
3.Platz:
4Punkte
4.Platz:
3Punkte
5.Platz:
2Punkte
6.Platz:
1Punkte
5. Strafen
Bei
Verstößen gegen das Reglement werden von der Rennkommission Punkte in Abzug
gebracht. Es kann daher ein Teilnehmer auch einen Minuspunktestand erreichen.
6. Renntermine
Die Renntermine werden unter allen Fahrern abgesprochen. Ersatzfahrer können nicht entsandt werden. Sollte eine Teilnahme an einem Lauf nicht möglich sein, so wird dieser mit 0 Punkten bewertet.
7. Nenngeld
Das
Nenngeld pro Einzelrennen beträgt 3,-- EUR für Clubmitglieder und 5,-- für
alle anderen.
8. Preis
Der
Cup ist für den Erstplatzierten mit einem Wanderpokal und einem Renault5
Slotcar der Marke Fly dotiert. Für den zweiten u. dritten Platz gibt es nix.
2009/10 wird der Preis von der Fa. CHAMPION Österreich GmbH gestiftet.
